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Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Fahreridentität im Bußgeldverfahren

Ein Vergleich zwischen Foto und persönlich anwesenden Fahrzeugbesitzer genügt nicht zum Nachweis seiner Fahrereigenschaft, wenn ein Blitzerfoto von schlechter Qualität ist. Wird an der Eignung eines qualitativ schlechten Bildes zur Identifikation des Betroffenen gezweifelt, so hat der Tatrichter zu erörtern, warum ihm die Identifizierung gleichwohl möglich erscheint.

Sofern "Indizien für eine Überlassung des Fahrzeuges an Dritte" fehlen, erlaubt dies für sich genommen keine ausreichend zuverlässigen Rückschlüsse darauf, dass der Fahrzeugbesitzer auch Fahrzeugführer war.

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