Logobild Rechtsanwalt Schaffarczyk

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Aktuelles aus dem Verkehrsrecht

Kollision zwischen einem Linienbus und Motorradfahrer an einer Engstelle

Das Verbot der Durchfahrt bei Gegenverkehr gemäß Verkehrszeichen 208 (Vorrang des Gegenverkehrs) verpflichtet den Verkehrsteilnehmer zum Unterlassen des Befahrens einer Engstelle, wenn nicht gewiss ist, dass der Gegenverkehr nicht behindert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Vorrang des Gegenverkehrs nicht dadurch entfällt, wenn das entgegenkommende Fahrzeug ein Motorrad ist. Es ist also unerheblich, ob es sich um ein- oder mehrspurige Fahrzeuge handelt. Dies gilt auch, wenn angesichts der Fahrbahnbreite (hier: 7,4 m) ein Motorrad ungehindert an einem Bus vorbeifahren kann.

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