Logobild Rechtsanwalt Schaffarczyk

Rechtsanwalt Schadenersatzrecht Speyer Hockenheim

Wer einen anderen schädigt, ist in der Regel zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Im Schadensersatzrecht geht es vorrangig um den Ausgleich eines Schadens, für welchen Sie in Verantwortung genommen haben oder welcher ein Dritter Ihnen zugefügt hat. Die Ansprüche auf Schadensersatz können individuell sehr unterschiedlich sein und decken einen weiten Bereich des alltäglichen Lebens ab. Ein typisches Beispiel ist sicher der Verkehrsunfall, in welchen man unverschuldet verwickelt wird. Schadensersatz kann aber auch zur Diskussion stehen wenn ein Kleidungsstück von einer Garderobe beispielsweise beim Arzt entwendet wird oder wenn ein Hauseigentümer im Winter seiner Streu- und Räumpflicht nicht nachkommt und dadurch jemandem ein Schaden entsteht. Schadensersatz aus der Amtshaftung kommt immer dann in Betracht wenn ein Bürger durch eine behördliche Amtshandlung geschädigt wird. Dies sind nur einige wenige Beispiele für Haftpflichtfälle, die sehr unterschiedliche Lebensbereich betreffen können. Ich berate Sie gerne in allen Fragen, bei welchen Sie in die Haftung genommen werden sollen, weil Sie einen Schaden verursacht haben sollen. Bitte beachten Sie, dass ein privater Haftpflichtversicherer Sie bei fahrlässig verschuldeten Schäden im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes von Ansprüchen Dritter freizustellen bzw. die Kosten der Haftungsabwehr zu übernehmen hat. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall zunächst mit einem kompetenten Anwalt bevor Sie sich auf die Forderungen einlassen, um einen finanziellen Schaden bei Ihnen zu verhindern oder zu vermindern.

Sprechen Sie uns auch an wenn Sie einen eigenen Schaden gegenüber einem anderen Verursacher durchsetzen wollen. Hier kommt es oft auf eine genaue Argumentation und Beweisführung an. Darüber hinaus ist wichtig zu wissen welche konkreten Schadenspositionen geltend gemacht werden können.

Typische Gründe für Ansprüche auf Schadensersatz können sich ergeben im Bereich der Haftpflichtversicherung, eines Kaufvertrages, eines Werkvertrages, eines Verkehrsunfalls, eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, im Rahmen eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses, aufgrund einer tätlichen Auseinandersetzung beispielsweise Schlägereien, im Straßenverkehrsrecht, auch im Bereich der Arzthaftung. In einem solchen Fall wollen Sie sich aber bitte direkt an einen kompetenten Kollegen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arzthaftung wenden.