Logobild Rechtsanwalt Schaffarczyk

Rechtsanwalt Schaffarczyk ist Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden und/oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme mit einem Autokauf oder Autoleasing, drohende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, eine Geschwindigkeitsübertretung, ein Rotlichtverstoß, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerscheinentzug, Verteidigung in Verkehrssachen / Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten – die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht hat viele Facetten. Die Arbeit des Rechtsanwalts setzt direkt nach dem Unfall ein. Bevor Sie sich in widersprüchliche Aussagen verstricken und die Weichen für die Schadensregulierung falsch stellen können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden und zu gewährleisten, dass Ihnen tatsächlich zustehende Schadensersatzansprüche auch ausgeglichen werden.

Mit Ihrem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt bewegen Sie sich von Anfang an auf rechtssicherem Terrain. Rechtsanwalt Schaffarczyk hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen. Er sagt Ihnen, welche Schadensersatzansprüche Ihnen realistisch zustehen und wie Sie diese gegenüber dem Unfallgegner oder gegenüber Ihrer Versicherung kompetent und vollständig durchsetzen können. Seien Sie auf der Hut vor angeblich selbstlosen Unfallregulierungshelfern. Scheuen Sie sich nicht, anwaltlichen Rat einzuholen.

Beachten Sie, dass die Kosten der anwaltlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen der Eintrittspflicht des gegnerischen Versicherers zum zu erstattenden Schaden gehören. Auch bei einem Unfall als Fußgänger oder Radfahrer sowie bei sonstigen Schadensfällen steht Ihnen Rechtsanwalt Schaffarczyk zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche mit Rat und Tat zur Seite.